Erfahrungen · Auswertung öffentlicher Quellen

The Affiliate Code Erfahrungen: Was Käufer und Tester berichten

Diese Seite ist kein Eigentest. Sie wertet aus, was öffentlich über The Affiliate Code 3.0 berichtet wird: Kundenbewertungen, ausführliche Tests und kritische Stimmen. Jede Aussage steht mit Quelle und Datum da.

Stand: 13.09.2026 · 7 Min. Lesezeit · Redaktion nebenbei.digital

Auf einen Blick

Trustpilot
4,8 von 5 aus 95 Bewertungen (Stand 12.09.2026)
Häufig gelobt
klarer Aufbau, Community, Live-Calls
Häufige Kritik
enttäuschte Erwartung schneller Einnahmen, Inhalte teils „zu allgemein“
Rechtliche Kritik
Kanzlei Meier-Bading zu Checkout, Garantie-Siegel und Zulassungsfrage

Bewertungen auf Trustpilot

Auf Trustpilot steht the-affiliate-code.de bei 4,8 von 5 Sternen aus 95 Bewertungen. Laut einer Auswertung von Bonuskiste (Stand 12.09.2026) vergeben 97 Prozent fünf Sterne und 2 Prozent einen Stern; 57 der 95 Bewertungen stammen aus den letzten zwölf Monaten. Gelobt werden vor allem der Aufbau und der Austausch in der Gruppe. Einzelne Bewertungen berichten von ersten Verkäufen nach wenigen Tagen.

Was ausführliche Tests berichten

Bonuskiste (Martin, testet Online-Kurse seit 2014, Stand 12.09.2026): kennt den Kurs seit 2024 und hat sich nach 18 Monaten in einem Livestream in sein Digistore24-Konto eingeloggt. Sein Urteil: Der Kurs verspreche in den Lektionen nichts, was er nicht liefere. Der Support habe in zwei Jahren jede Anfrage beantwortet, manchmal mit einigen Tagen Verzögerung.

Digitale Unternehmer (Juli 2026): bewertet den Kurs „überwiegend sehr positiv“. Hervorgehoben werden der klare rote Faden, die Instagram- und TikTok-Strategien sowie Community und Live-Calls. Veröffentlichen, testen und verbessern müsse man die Inhalte aber selbst.

Kritische Stimmen

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading hat den Bestellprozess untersucht (Stand 16.07.2026) und bietet Käufern eine Prüfung von Rückforderungen an. Kritisiert werden:

  • eine Checkbox im Checkout, mit der das Widerrufsrecht erlöschen soll
  • ein Siegel „90 Tage Erfolgsgarantie“ ohne klar genannte Bedingungen
  • weitere Angebote im Verlauf, etwa eine Reseller-Lizenz (997 €) und ein zwölfwöchiges Elite-Training (797 €).

Außerdem wirft die Kanzlei die Frage auf, ob der Kurs eine Zulassung als Fernunterricht bräuchte. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass Online-Kurse mit überwiegend aufgezeichneten Inhalten unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen können (Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24). Ob das für The Affiliate Code gilt, ist nicht entschieden.

Was sich durch alle Quellen zieht

  • Der Kurs liefert Struktur. Das loben Tester und Kunden am häufigsten.
  • Einnahmen kommen nicht von allein. Wer nach zwei Wochen keine Provision sieht, ist enttäuscht; darauf weisen auch positive Tests hin.
  • Ohne Social Media geht es nicht. Instagram und TikTok sind der Kern der Methode.

Unsere Einordnung

Häufige Fragen

Ist The Affiliate Code seriös?
Der Anbieter steht mit Anschrift im Impressum, verkauft über Digistore24 und hat sehr gute Kundenbewertungen. Kritik gibt es am Bestellprozess. Seriös heißt nicht, dass Einnahmen garantiert sind.
Wie schnell verdient man erste Provisionen?
Dazu gibt es keine verlässliche Zahl. Einzelne Kunden berichten von Verkäufen nach wenigen Tagen, Tester betonen, dass es meist Monate dauert.
Gibt es negative Erfahrungen?
Ja, aber wenige: Inhalte seien teils zu allgemein, Erwartungen an schnelle Einnahmen würden enttäuscht. Dazu kommt die rechtliche Kritik der Kanzlei Meier-Bading.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Der Widerruf läuft über Digistore24. Achte beim Kauf auf die Checkbox zum sofortigen Beginn, sie kann das Widerrufsrecht beenden.

Quellen

  1. Trustpilot-Profil the-affiliate-code.de · Werte laut Suchergebnis und Bonuskiste · Stand: 12.09.2026
  2. „Marek Rühl Erfahrungen“ · Bonuskiste · Stand: 12.09.2026
  3. „The Affiliate Code 3.0 Erfahrungen“ · Digitale Unternehmer · Juli 2026
  4. „The Affiliate Code: rechtliche Prüfung“ · Kanzlei Meier-Bading · Stand: 16.07.2026
  5. Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 · Bundesgerichtshof